Hallo.

Wir würden gerne ein Haus kaufen.

Der Hauseigentümer möchte in der im Keller befindlichen ca. 57 qm großen Wohnung wohnen bleiben. Beim Notar soll ein Lebenslanges Wohnrecht mit eingetragen werden. Unser Kreditvermittler hat uns gesagt, dass keine Bank ein Haus finanziert, wo ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. 

Im Expose welches vor 1 Jahr erstellt wurde steht nichts von Lebenslangem Wohnrecht mit drin.

Muss der eigentliche Kaufpreis noch herunter gesetzt werden?

Wo entstehen die Steuerlichen Probleme?