Hallo... Meine Frage ist etwas komplex, aber hoffentlich lösbar!?! Ich möchte zeitnah eine Immobilie erwerben. Meine Eltern haben sich bereit erklärt für den Teil der Überschuldung, ihre Immobilie zur grundbucheintragung zur Verfügung zu stellen. Soweit so unkompliziert! Jetzt ist es aber so, dass durch eine längst getilgter steuerschuld noch ein nicht gelöschter Eintrag zu gunsten des Finanzamtes vorhanden ist.! Nun würde ich gerne wissen, ob es auch dort genauso wie bei der Grundschuld Eintragung durch eine Bank bei Umschuldung etc. Zu einer anderen Bank möglich ist, den leichteren Weg mit einer Abtretungserklärung zu gehen!?