Mal ein Beispiel:
Wie sieht es mit einem Bankschließfach aus wo der Vater alleiniger Inhaber ist,nun aber seinen Sohn als Bevollmächtigten einträgt.
Der Sohn hat aber Unterhaltsschulden musste aufgrund einer Pleite in die Insolvenz und hat eine schwebendes Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Die Frage ist: Der Sohn muss sich ja bei der Bank als als Bevollmächtigter legitimieren.
Gibt die Bank die Daten des Bevollmächtigten an die Bafin und das  Finanzamt weiter? - so das die Behörden wissen könnten das da ein Bankschließfach ist wo der Sohn eine  Vollmacht hat (nicht der Inhaber ist)?
Gleiches bei einem Gerichtsvollzieher,kann jener eine Abfrage machen wo der Sohn als Bevollmächtigter auftauchen könnte?
Der Schließfachschlüssel würde sich ausschließlich in der  Wohnung des Vaters befinden - bei einer evtl.  Hausdurchsuchung der Wohnung des Sohnes würde kein Hinweis zu finden sein.
Muss der Vater also Sorge haben?,was kann passieren?
Vielen Dank.