Elterngeld als Einmalzahlung ist nicht mehr möglich!
Aber Einmalzahlungen des Arbeitgebers (Weihnachtsgeld, etc.) werden nicht angerechnet auf die Berechnung des Elterngeldes.
Hier verstricken sich viele hinsichtlich "Einmalzahlung".
Auszug aus dem vom Bundestag beschlossenen Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG):
" § 6 Auszahlung und Verlängerungsoption
1-Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist.
2-Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt.
3-Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde."
Es gibt also nur die Möglichkeit die Beiträge zu splitten.
Wenn sie z.B. Anspruch auf 1000 € hätte:
Entweder 12 x 1000 €
oder 24 x 500 €
Einkommen wird grundsätzlich immer auf das Elterngeld angerechnet.
Allerdings ist es bei einem 400-Euro-job wichtig ob man vorher auch Geringverdiener war oder ob man mehr als 1000,- Euro verdient hat.
Elterngeld beträgt 67% des letzten Einkommens (mindestens 300 Euro,maximal aber 1.800 Euro), kann aber für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes auf 100% aufgestockt werden.
Weiterhin wäre zu berücksichtigen, ob die Bekannte alleinerziehend ist oder verheiratet!!
Denn auch hier gibt es dann gravierende Unterschiede hinsichtlich Bezug, Dauer und Steuer!
www.bmfsfj.de Bundesministerium Familie Senioren, Frauen und Jugend. Ist enorm hilfreich.
Auf forium.de oder elterngeld.net kann deine Bekannte etliches wissenswertes über Elterngeld nachlesen.
Sicherheitshalber sollte sie unbedingt im Internet recherchieren.