Hoppla, sowas darf nicht vorkommen! Sicher hat dein Freund es in deinem Sinne gemacht, allerdings muss ich mich eindeutig billy anschließen hinsichtlich Urkundenfälschung.

Allerdings frage ich mich gerade ob er mit seinem oder mit deinem Namen unterschrieben hat?!

Denn wenn er mit seinem Namen unterschrieben hat, ist die Bank ihrer Prüfungspflicht nicht nachgekommen.

Falls es geplant ist, dass er häufiger Bankaufträge für dich übernimmt, solltest du ihm eine Bank-Vollmacht ausstellen.

Sprich hierzu am Besten deinen Berater in einem Gespräch unter vier Augen an. In die Geschäftsführungsetage kann man dann immernoch gehen.

Die Bank sollte unbedingt angesprochen werden, notfalls auch schriftlich. Könnte aber (muss nicht) möglicherweise auch Konsequenzen für deinen Freund haben s.o. (Urkundenfälschung wenn deine Unterschrift).

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Hallo Clemens,

unbedingt aufbewahren den Bescheid!

Mindestens 5 Jahre, besser 10 Jahre.

Genauso wie die Bescheide der Sozialämter!

Und die BEFREIUNG gilt NICHT RÜCKWIRKEND, sondern immer erst ab:

dem Monat der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ eingegangen ist!

Auch wenn früher bereits die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben (Semesterbeginn, o.ä.) ist eine rückwirkende Befreiung nicht möglich. sorry.

Wie schon von wfwbinder gesagt wurde, es kann auch immer mal mit Nachforderungen gerechnet werden.

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