Niedersächsisches Meldegesetz - Missverständniss !?
Guten Tag, laut Brief haben wir ein Bußgeldverfahren an der Backe, wir hätten uns 1 - 2 Jahre zu spät angemeldet, 500 Euro ist die Höchststrafe. Jedoch ist hier ein Haken : Die Wohnung ist nur eine "FerienWohnung" bzw. Investition, der eigentliche Wohnsitz liegt im Ausland, deswegen keine Anmeldung bzw. erst jetzt wegen anderen Dingen. Was sollen wir tun? War das verboten was wir getan haben, sollten wir uns wirklich direkt anmelden? Obwohl wir hier niemals gewohnt haben außer im Urlaub, oder sind wir im Recht?
Bußgeld