Ich habe festgestellt, dass mein Mann (selbständig) einen großen Teil der Konten nur auf seinen Namen laufen lässt. Jetzt beobachte ich, dass größere Beträge von gemeinsamen Konten auf diese Konten umgebucht werden. Gehören im Falle einer Scheidung (Zugewinnsausgleich) auch diese Konten zum gemeinsamen anzurechnenden Vermögen?