Hallo zusammen,
folgende Situation:
über das "Einheimischenmodell" meiner früheren Wohngemeinde werden demnächst Grundstücke vergeben. Da mein Partner (wir sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Gemeinschaft, wohnen aber zusammen) aufgrund von Einkommen + Vermögen nicht antragsberechtigt ist, ich aber gute Chancen hätte, würde ich mich gerne alleine auf den Erwerb eines Grundstücks bewerben.
Das heißt, ich unterschreibe im Falle eines Zuschlages auch alleine den Kaufvertrag mit der Gemeinde.
Die Finanzierung möchten wir (und können wir) aber nur gemeinsam machen. Wir bauen auch gemeinsam ein EFH auf das mögliche Grundstück.
Nun meine Frage: kann ich den Kaufvertrag mit der Gemeinde alleine unterzeichnen, im Grundbuch würden wir uns aber gemeinsam eintragen? (Erstens möchten wir das, zweitens verlangt das bei Kreditvergabe die Bank)
Vielen Dank vorab für mögliche Antworten.
C.