Folgende Konstellation. Mein Mann und ich haben während der Ehe 2 Bausparverträge abgeschlossen. Einen auf seinen Namen und einen auf meinen Namen. Die sollten für unser Hausdarlehen später genutzt werden.

Unsere Vermögenswirksamen Leistungen sind jeweils auf die Konten gezahlt worden und mein Mann hat auf Wunsch des Kreditinstitutes jedes Jahr Einmalzahlungen jedes Jahr von seinem Girokonto getätigt.

Beide Bausparverträge haben ca. die gleiche Höhe und ich dachte daher ist es einfach, jeder behält seins und gut ist.

Mein Noch-Ehemann möchte aber seine komplett behalten ( was ja okay ist) und den Anteil von meinem Vertrag ,was er damals während der Ehe eingezahlt hat. Das sind 2/3 des Gesamtbetrages?

Hat er tatsächlich Anspruch darauf. Ist es in einer Ehe ,wenn keine Gütertrennung ist, nicht egal, von welchem Konto was gezahlt wurde. Es ist doch auf meinen Namen?