Hallo!

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ist der Elternbeirat eines kirchlichen Kindergartens mit Inkrafttreten des neuen Paragraphen zur Umsatzsteuer, mit den Einnahmen bei Festen umsatzsteuerpflichtig oder nicht?

Ich denke die Frage ist, ob der Elternbeirat zur Gemeinde/ Pfarrei gehört oder ob ein Elternbeirat praktisch „über dem schwebt“ als Gremium aus der Elternschaft des Kindergartens..

Danke!