Hallo,
bei der Beschreibung eines Zierbaumes (Wert 150 Euro) habe ich versehentlich Fotos eines anderen, ähnlichen, aber nicht zum Verkauf stehenden Baumes hochgeladen. Nachdem ich mich mit dem Verkäufer geeinigt habe und er auch bezahlt hat, ist mir der Irrtum aufgefallen. Ich habe den Käufer umgehend darüber informiert und ihm ersatzweise zwei andere, vergleichbare Bäume oder die Kaufpreiserstattung angeboten. Er hat alles abgelehnt und besteht auf der Lieferung des ursprünglich abgebildeten Baum. Da dieser nicht verfügbar ist und sich auch nicht erneut beschaffen lässt (jeder Baum ist ein Unikat) , habe ich nun den Kaufpreis erstattet. Jetzt wird mit Anzeige und Schadensersatz gedroht. In den AGBs habe ich nichts gefunden. Was sagt das BGB dazu? Könnte hier der § 119 (Irrtum als Anfechtungsgrund) greifen? Wer weiß Rat? Danke im Vorraus.