Hallo. Ich beziehe seit kurzem Sozialhilfe in der Schweiz. Müssen Kontoauszüge während dem Bezug beigelegt werden? Muss ich eine kommende, einmalige Rückvergütung einer Versicherung zwingend angeben? Was passiert wenn nicht? Wie wird das geprüft?Bei der Anmeldung musste ich Kontoauszüge beilegen. Aktuell auch? Mein Budget ist anyway viel zu tief. Deckt meine Fixkosten nicht. Ich frage mich, wie ich damit durchkommen soll ohne betrieben zu werden oder zu verhungern. Müsste ich die Rückvergütung angeben, hätte ich einfach nicht genug für Essen. Diese Budgets sind meiner Meinung nach nicht zumutbar. Sozialämter sollten einen unterstützen und nicht das Leben schwer machen in dem sie alle Arten von Einkommen (auch private Dahrlehen) an einem viel zu niedrigem Budget einfach abziehen und somit weniger auszahlen!Danke für Antworten!Ebenso habe ich finanzielle Ängste, sollte ich temporär Arbeit finden, angenommen für 3 Monate,die das viel zu niedrige Budget übersteigen, zieht das Sozialamt anscheinend die Differenz von Lohn zu Budget von der nächsten Zahlung ab (nach Arbeitsende)?Könnte ja sein, dass ich dann nicht gerade amschliessend wieder etwas finde. Wie überlebt man dann?
Müssen Kontoauszüge während Sozialamtbezug eingereicht werden?
Kontoauszug,
Sozialamt