Hallo an alle.

Ich bin derzeit tätig als Gesellschafter einer GbR (inkl mir sind wir 2 Gesellschafter) und habe meine Tätigkeit zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun sind wir bei der Erstellung eines Auflösungsvertrages.

Zum einen möchte mein GbR-Partner keinerlei Mühen bzgl der Auseinandersetzung anstreben- da die Kündigung von mir ausgeht und er nun meine Entscheidung zur Auflösung mittragen muss- schon das ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Da ich aber die GbR unbedingt auflösen möchte, beschäftige ich mich nun allein mit der Abwicklung und versuche einen Vertrag dazu auf die Beine zu stellen.

Nun kam das Thema „Rückgabe privater Gegenstände, welche zur Verwendung in die GbR eingebracht wurden“ auf.

Mein GbR - Partner möchte nun z.b. für Werkzeuge, welche mal für die Realisierung eines Auftrages verwendet wurden... (seine Worte:

„Wir reden nicht von Bürostuhl oder Rollkontainer zur Ausübung der Geschäftstätigkeit sondern von Produktionsmitteln die unmittelbar zum Erzielen von Umsätzen benötigt wurden und nicht durch die Gesellschaft angeschafft wurden...“)

...daher also nicht extra gekauft werden mussten, eine „angemessene Entschädigung“ (in Form von Geld) haben - obwohl es dazu nirgends eine Nutzungsvereinbarung oder Ähnliches gibt.
Kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist und ihm das zustehen würde und wenn ja in welcher Höhe wäre das? Bzw wie wird das ermittelt?
vielen Dank für eure Antworten!