Hallo,

für mich als "Nicht-Juristen" ist das eine schwierige Beurteilung. Rufschädigend kann das in meinen Augen nicht sein, wenn es sich zu 100 Prozent um richtige Fakten handelt. Jedoch könnte dir natürlich ein Hausfriedensbruch vorgeworfen werden.

Außerdem, wenn du Designs übernimmst, die markenrechtlich geschützt sind wie das Logo, Schriftzüge (oder eben ganze Flyer?) etc. kann natürlich auch das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie gesagt, das ist meine Vorstellung dessen, was passieren könnte.

Würde das sein lassen, der Mehrwert ist nicht ersichtlich. Gefühlt keiner nimmt Flyer mit oder schaut sich die genauer an. Das geht mir jedenfalls in 90 Prozent der Fälle so, wenn mir jemand so ein Teil in die Hand drückt.

VG

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Hallo,

bei einem solch wichtigen Thema solltest du unbedingt einen Insolvenzberater aufsuchen.

Dieser kann dich in deiner individuellen Situation bestmöglich beraten.

Es wäre falsch, pauschal ja oder eben nein zu sagen.

VG

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Hallo,

es ist zwar schon ein Jahr her, dass ich mit Paysafecard bezahlt habe, aber ich versuche dir dennoch weiterzuhelfen.

Mir ist ein solches Kombinationslimit nicht bekannt. Ich hatte, so weit ich mich erinnere, auch des Öfteren mit mehreren Karten über 50 EUR bezahlt. Mir wurde immer angezeigt, von welcher Karte welcher Betrag abgebucht wurde und auf welcher ggf. ein Restbetrag übrig bleibt.

Probieren geht über studieren, geh einfach in den Kaufprozess, gib die Paysafecard-Codes ein und schau, was dir angezeigt wird. Sollte es nicht funktionieren, wird es dir angezeigt. Falls doch, kannst du immer noch den Vorgang abbrechen, wenn du dir unsicher sein solltest.

Zur Not den Support anschreiben.

VG

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Hallo,

ich denke, dass nicht einmal der Gang zum Anwalt/ Polizei helfen wird.

Eine Straftat liegt zwar vor, da diejenigen sein Eigentum entwendet haben. Jedoch hat er ihnen die Zugangsdaten gegeben, was vermutlich in einem Passus bei den AGB des Anbieters schon als Verletzung der Sorgfaltspflicht eingestuft wird.

Das ist ähnlich wie bei Banken: wenn du deine Pin der Karte auf einen Zettel schreibst und dann in dein Portemonnaie legst, dieses dann gestohlen und damit Geld abgehoben wird, hast du auch keine Ansprüche gegenüber der Bank. So hat auch der Anbieter keinen Fehler begangen.

Ob sich also in dem ohnehin schon überlasteten Justizapparat jemand mit diesem Fall befasst, ist fragwürdig...

VG

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Hallo,

eine ungenügende Kontodeckung ist nicht gut. Ich kann mir höchstens vorstellen, dass Paypal dich kontaktieren wird, wann und ggf. von welchem anderen Konto sie den Betrag abbuchen können.

Rein rechtlich gesehen ist das in meinen Augen eher ein Sachverhalt zwischen dir und Paypal. Dieses Unternehmen agiert lediglich als Vermittler. So wie ich deren Geschäftsmodell verstanden habe, bekommt der Händler den Betrag von Paypal und die holen sich dann das Geld von dir.

Der Kaufvertrag mit dem Kino sollte meiner Meinung nach bestehen bleiben.

Ich denke, du kannst morgen hingehen. Spätestens wenn du dort bist würde dir jemand sagen, dass es ein Problem mit der Buchung gegeben hat. Aber wie gesagt, Paypal sollte das mit dir klären und sich per Mail in den nächsten Tagen melden.

Schau doch mal in die App, vielleicht findest du dort die Lösung.

VG

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Hallo Monkey111,

Aktien sind eher als langfristige Anlage geeignet. Einen Link zu einer Grafik vom Deutschen Aktieninstitut habe ich beigefügt.

Es ist eine sehr tolle Ansicht. Ich gebe zu, am Anfang ein bisschen unübersichtlich, verdeutlicht sie jedoch, dass der Anlagezeitraum recht entscheidend sein kann.

https://www.dai.de/fileadmin/user_upload/201231_DAX-Rendite-Dreieck_50_Jahre_Web.pdf

Von Daytrading halte ich nichts. Wenn du nicht permanent während der Börsenzeiten am Rechner hängst und wenig(er) Wissen über Aktien sowie Märkte besitzt, ist das in meinen Augen eher Zeitverschwendung und hoch spekulativ.

Übrigens: dein Beispiel der Wertentwicklung kannst du auch auf Fonds und andere Wertpapiere übertragen. Es ist im Grunde genommen das selbe... ;)

VG

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Hallo Max,

Hebelprodukte sind die Bundesliga des Wertpapierhandels. Nur wenige Bankangestellte dürfen/ können diese beraten. Viele Kreditinstitute bieten gar keine Informationen an, es handelt sich um reines zocken (zumindest für wenig erfahrene Anleger).

Alleine dieser Fakt sollte zeigen, dass damit große Vorsicht geboten ist und diese Produkte sehr komplex sind. Man muss viel beachten.

Vielleicht solltest du lieber bei deiner Hausbank nachfragen, ob die jene Produkte beraten und dich in deiner individuellen finanziellen Situation unterstützen können.

VG

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Für die Überweisung im Inland musst du die IBAN und den Empfängernamen angeben. Gegebenenfalls auch den Verwendungszweck, aber nicht gezwungenermaßen. Also deinen Namen musst du natürlich dem Sender geben, die Bank(-en) von Empfänger und Sender müssen schließlich sicherstellen, wer wem Geld sendet.

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Ist das Konto von der IS Bank in Deutschland geführt, also hast du eine DE IBAN oder eine türkische?

Falls es sich um eine TR IBAN handelt, dann gilt das Entgelt für Auslandsüberweisungen. Schau diesbezüglich auf der Website von der IS Bank unter Entgelten nach. Ich weiß nämlich nicht so ganz, wie das bei denen mit den Eurokonten/ Lirakonten geregelt ist.

Falls es sich widerum um eine DE IBAN handelt, schaue nach ob es dort Entgelte gibt, sollte es im Normalfall (zumindest im Online Banking) nicht geben.

Viele Grüße!

Max

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Die Klarna Card ist eine Kreditkarte.

Heißt, selbst wenn deine Mutter eine auf ihren Namen beantragt, darf auch nur Sie diese Karte benutzen und das Geld muss auch von Ihren Konten runtergehen.

Tut mir leid für dich, aber das wird nicht gehen.

Viele Grüße!

Max

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Kommt drauf an, wenn du z.B. ein Sparkonto hast, auf dem Geld vorhanden ist und du die letzte Sparurkunde hast, könnte man dir den monatlichen Betrag von max. 2000 Euro auszahlen. Falls du jedoch kein Sparkonto hast, oder die Sparurkunde nicht besitzt, siehts schlecht aus.

Aber auch in dem Fall, dass du ein Sparkonto mit Sparurkunde haben solltest, heißt es trotzdem nicht, das die Bank Dir das Geld auszahlen muss. Sie kann es natürlich verweigern.

Ansonsten bleibt nichts anderes, als den offiziellen Weg zu gehen, wenn Dir die 10 Euro es Wert sind und Du nicht auf den richtigen Ausweis noch Wochenlang warten willst, kannst du beim Amt einen vorläufigen Ausweis beantragen. Dann kannst Du den mit zur Bank nehmen und dich auszahlen lassen. Achte darauf, dass Du zu einer Filiale mit Kasse gehst, je nach Bank gibt es ja auch Standorte ohne Kasse.

Viele Grüße!

Max

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Ich verstehe leider die Frage nicht so ganz. Du hast zwei Tickets bekommst aber nur eins erstattet? Bei einer Rechtsschutzversicherung?! Meinst du eher eine Reiseversicherung? Bitte konkretisiere das noch einmal, ich verstehe den Zusammenhang leider nicht.

Viele Grüße!

Max

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