Hallo Community,

ich spiele mit dem Gedanken mich mit einem Onlineshop in naher Zukunft nebenberuflich selbstständig zu machen. Da man seit dem ersten Tag nicht davon leben kann, behält man seinen Vollzeitjob und arbeitet nebenbei an seiner Selbstständigkeit.

Ich bin in der Verbraucherinsolvenz, habe einen unbefristeten Vollzeitjob wo auch die pfändbaren Erträge an den IV abgeführt werden.

Ich habe mich schon über einige Sachen informiert, aber zu einem Punkt finde ich keine Antwort.

Kann ich als nebenberuflich Selbstständiger auf eigene Gehaltszahlung (vorerst) verzichten. Oder kann der IV den pfändbaren Teil ermitteln, auch wenn ich mir kein eigenes Gehalt auszahle und das Geld lieber in die Firma investiere?

Danke vorab.