Ich mache eine Ausbildung als Pflegekraft und muss während meines Blockunterrichts nie Hausaufgaben machen. Doch meine Freundin die eine Ausbildung als Streuerfachangestellte macht schon. Sie hat 2 mal in der woche Schule/Unterricht und muss, wenn sie früher Schulschluss hat, danach noch zum Betrieb und Arbeiten. Zusätzlich hat sie noch Hausaufgaben, wofür sie mind. 1 1/2 stunden braucht. Gelten die Hausaufgaben noch als Arbeitszeit? Ist das erlaubt das Auszubildende nach der Arbeit noch Hausaufgaben machen müssen? Nach der Arbeit ist doch Freitzeit... warum muss sie noch Hausaufgaben machen, die ihr die Freitzeit stiehlt? Gilt das denn auch schon als Überstunde?