Wohne in Belgien und werde evtl. nach Deutschland zurückkehren. Ich beziehe eine belgische gesetzliche Alters- und Witwenrente sowie eine belgische betriebliche Witwenrente, für die ich hier einkommensteuerpflichtig bin. Für meine Altersrente aus Deutschland zahle ich Einkommensteuer an das Finanzamt Neubrandenburg (RiA). Für die Höhe der deutschen Rente allein wäre ich nicht steuerpflichtig, da aber die belgischen Rentenbezüge mit berücksichtigt werden,werde ich seit 2005 zur Kasse gebeten.

Da ich für eine Krankenversicherung in Deutschland den Beitragssatz für die betriebliche Rente voll bezahlen muss - Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen?