Hallo miteinander
Nach 2 Jahren ziehe Ich nun bald aus meiner Wohnung aus und hätte eine Frage wie es der Titel schon ähnlich beschreibt.
Im Mietvertrag steht: "Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt und besenrein zurückzugeben."
Ich hatte mich auch nochmal bei dem ehemaligen Hausmeister der vor 2 Jahren mit uns die Wohnung besichtig hat etc, erkundigt ob Ich denn Streichen muss.
Seine Antwort - "Aber ich kann Ihnen sagen das der Auszug nur Besenrein sein muss."
Nun meine eigentliche Frage: Wenn ich dann bald ausziehe, dem Vermieter die Wände nicht gefallen, und er sie sehr wahrscheinlich Streichen lässt, kann er mir diese anfallenden Kosten von der Kaution abziehen ? Dübel löcher wurden von mir mit Fertig-Spachtelmasse zu gemacht.
Bedanke mich im Voraus für antworten! MFG