Hallo, mein trainerentgeld übersteigt den Übungsleiterfreibetrag von 2100 €. Das der übersteigende Betrag versteuert werden muss. ist mir bekannt. Auch das ich keine Unkosten zusätzlich geltend machen kann. Wie sieht es aber beim übersteigenden Betrag aus. Ich würde dagegen gern meine Fahrkosten zum Trainingsort gegen rechnen. Eventuell in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussabrechnung oder als Werbungskosten?

MfG Gerhard B.