Wir haben ein Haus erworben und die bestehende Gebäudeversicherung der Domcura weiter laufen lassen, weil sie uns vom vorherigen Eigentümer wärmstens empfohlen wurde. Wir sollten uns dann für einen Makler entscheiden und haben, da wir keine anderen Präferenzen hatten, auch in dieser Frage den bisherigen Makler bestimmt.

Jetzt hatten wir Post von der Domcura an unsere alte Adresse bekommen und baten um eine schlichte Adressänderung, woraufhin wir vom Makler ein Schreiben bekamen, dass er erst etwas für uns tun kann, wenn die Maklervollmacht unterschrieben ist. Gesagt, getan, jedoch hatten wir den Passus zu "Maklertools" gestrichen. Schließlich wollen wir keine Rundumbetreung sondern lediglich eine Gebäudeversicherung. Der Makler meint jetzt aber, dass wir den Passus nicht streichen dürften, da er so nicht für uns tätig werden könnte. Ich habe aber kein gutes Gefühl dabei, eine derart umfassende Vollmacht zu erteilen. Ist das üblich und notwendig?