undichter schlauch im Spülkasten der Toilette im Sondereigentum der oberen Wohnung verursachte ein Wasserschaden ( Parkettboden,Einbauküche Mietausfall) Ich,als Eigentümer der unteren Wohnung, habe die Wohnung vermietet. Mein Mieter hat aber keine Haftphlichtversicherung.

Kann ich den Mieter oder Eigentümer der oberen Wohnung für den Schaden in meiner Eigentumswohnung haftbar machen?