Guten Abend,

ich brauche mal ein paar Sachverständige für folgenden Text:

Die Berechtigten sind geboren am....... Das Wohnungsrecht erlischt auch dinglich, wenn es voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann; die Berechtigten (inzwischen ist leider einer schon verstorben) sind dann zur Bewilligung der Löschung verpflichtet.

bewilligt und beantragt

die Eintragung des bestellten Wohnungsrechts zu Gunsten des Übergebers und des Erschienenen zu 4. - diesen als Gesamtberechtigten gemäß §428 BGB zustehend- als Auszug in das Grundbuch mit der Maßgabe, dass zur Löschung der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll.

Ich verstehe nicht, wie auf dieser Grundlage gehandelt werden kann, wenn:

1.Meine Mutter ausziehen würde (neuer Partner) oder

  1. in ein Pflegeheim käme.

Müsste dann der Jahresbetrag der Nettomiete von 6.000 € ans Sozialamt (oder sonstwohin) gezahlt werden? Theoretisch könnte man die Wohnung ja wieder vermieten.

Freue mich über fachkundige Infos, ist nicht mein Kompetenzbereich :-)