Hallo!
Ich habe den Pauschbetrag bei einer Bank zu niedrig angegeben. Bei einer anderen Bank habe ich auch Geld angelegt, dort hat der Pauschbetrag ausgereicht. Insgesamt liege ich aber weit unter dem Gesamtpauschbetrag. Jetzt möchte ich natürlich die einbehaltene Kapitalsteuer zurück. Dafür habe ich "Überprüfung des Steuereinbehalts" angekreuzt. Ich habe jetzt die Beträge der beiden Banken jeweils zusammengezählt in die Steuererklärung geschrieben. Ist das richtig so?
In meiner Hilfe (Elster-Programm) steht, dass ich zusätzlich zum tatsächlichen einen korrigierten Betrag eingeben muss. Woher weiß ich denn diesen korrigierten Betrag? Oder muss ich dort nichts eingeben, weil ja aus den Zeilen 49-54 klar ersichtlich ist, dass ich nicht über dem Pauschbetrag liege?
Und muss ich auch ankreuzen, dass keine Kirchensteuer einbehalten wurde, obwohl ich ja die Steuern wieder zurück bekomme?
Vielen Dank schonmal!