Bei uns ist ein Mann Zwangsgeräumt worden, Mietrückstände. Ein Familienmitglied lebt im Nebenhaus in einer 1 Zimmerwohnung. Diese Wohnung ist zwar möbliert, aber der Mieter lebt im Moment im Ausland. Der Zwangsgeräumte lebte schon einmal,bevor die Zwangsgeräumte Wohnung gemietet wurde, dort und war auch dort regulär gemeldet. Darf der Zwangsgeräumte sich überhaupt dort aufhalten? Zu Besuch kann ja nicht sein, da ja niemand da ist, zum besuchen. Geht es das der Zwangsgeräumte ,sich beim Familienmitglied in dessen Wohnung wieder neu Anmelden kann? Oder kann die Hausverwaltung dem widersprechen? Ich glaube das man sich bis zu 6 Monaten woanders aufhalten darf, gilt dieses auch wenn der Hauptmieter gar nicht da ist? Damit wäre es für mich kein Besuch . Die Hausverwaltung wird keine Untervermietung akzeptieren oder muss sie es zulassen? Dürfte die Hausverwaltung ein Hausverbot aussprechen?

Vielen Dank im Voraus Biene