Ich bewohne eine Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus. In diesem Haus steht mir weder der große Garten, die Garage, die Nebengebäude noch die umfangreichen Kellerräume zur Verfügung. In der letzten Nebenkostenabrechnung wurden die Kosten der Grundsteuer sowie für die Gebäudeversicherung allerdings nach der nackten Wohnfläche (also ohne Keller, Garage, Nebengebäude etc.) umgelegt, so dass ich mit meiner kleinen Wohnung einen überproportionalen Anteil an den Gesamtkosten trage.

Ich fühle mich daher leicht „über’ s Ohr gehauen“. Habe ich mit meinem Gefühl Recht oder gilt der Wohnflächenschlüssel auch für diesen Spezialfall???