Besteuerung Witwenrente
Frau "A" in den Niederlanden ledend und niederländische Staatsbürgerin bezieht die staatliche "AOW" und zusätzlich eine deutsche Witwenrente. Die Witwenrente wird in Deutschland besteuert undzwar als beschränkt abzugsfähig das heisst hälftig . Wenn Frau "A " einen Antrag beim deutschen Finanzamt auf unbeschränkte Abzugfähigkeit stellt ,mit welchen prozentualen Anteil wird die "AOW" angerechnet?
Niederlande