Als Arbeitgeber muß man 6 Wochen den Lohn weiterzahlen, wenn der Vater länger in Kur ist, müßte die Rentenversicherung (die normal die Kuren zahlt) weiterzahlen. Bei "normaler" Arbeitsunfähigkeit müßte die Krankenkasse weiter den Verdienstausfall übernehmen.

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Da weiß ich aus eigener Erfahrung, das Einkommen der Ex-Frau, spielt beim Kinderunterhalt überhaupt keine Rolle, denn sie versorgt ja die Kinder, sorgt für Essen und Wohnung und leistet dadurch ihren Unterhalt. Aber wenn Du nun arbeitslos bist, also weniger Einkommen hast, dann müßtest Du Deinen bisherigen Unterhaltsbeitrag redzuzieren können. Wenn Du die Kinder hättest, dann wäre es anders, dann könnte und müßte Deine gutverdienende Ehefrau Unterhalt zahlen.

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Da würde ich Deiner Freundin einfach einen Nebenjob empfehlen, z. B. Nachhilfe oder abends in einer Kneipe bedienen, da bleibt genug Zeit zum Lernen und mit Nebenjoblohn und Trinkgeld kommt sie gut über die Runden. So habe ich es damals während meines gesamten Studiums gemacht.

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Rate Dir, schnellstens Deine Lohnsteuerkarte abzugeben, ich habe das (früher) auch mal vergessen, da zog man mir im 2. oder 3. Monat der Nichtvorlage ganz viel Steuern ab - ich denke nach der Steuerklasse VI - der schlimmsten Steuerklasse. Gib die Steuerkarte ganz schnell ab.

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Hallo Chrins, bin sicher keine Hartz4-Spezialist, aber soweit ich informiert bin, sichert Hartz4 das Existenzminimum ab. Denke daher nicht, daß Du - neben den Geldern, die Du bereits bekommst - weiter Hilfen beantragen kannst. Viele Leute - auch Familien müssen damit leben. Da kann man Dir nur raten, einen Nebenjob zu suchen, damit Du etwas hinzuverdienen kannst.

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