Nach Beendigung eines Mietvertrages möchte ich als VERMIETER die Wohnung vor der nächsten Vermietung renovieren (neue Bodenbeläge, Wände neu tapezieren, Heizung streichen, etc.). Im Anschluss möchte ich neu vermieten, erstmals MÖBLIERT. Ich besitze die Wohnung länger als 3 Jahre und habe/werde sie nie selbst nutzen. 1. Kann ich die Renovierungskosten voll als Werbungskosten absetzen? 2. Kann ich für die Renovierungsphase (Leerstand, kein Mietverhältnis) die mir entgangene Miete als "Belastung" (fiktive Miethöhe) bei der Einkommenssteuer angeben? 3. Wenn ich alle Möbel NEU kaufe - kann ich diese alle als Werbungskosten absetzen? 4. Gibt es eine zeitliche Obergrenze, die maximal zwischen den beiden Mietverhältnissen liegen darf? 5. Habe etwas gelesen, dass das bisherige Mietverhältnis noch bestehen sollte, da man ansonsten die Kosten nicht absetzen kann. Gilt dies auch, wenn ich die Wohnung nach den Arbeiten wieder vermiete?
Danke!