• bei einem Volljährigen dürfte das nicht erlaubt sein...das verletzt seine Persönlichkeitsrechte...
  • bei einem 14 Jährigen ist das mehr als grenzwertig...

Frage sie, warum ...

Du kannst anonym einen Termin beim Jugendamt machen und Dich informieren... keiner darf machen was er will...!!

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Anzeige... und Widerruf... per Einschreiben und Rückschein...

Du kannst kein Auto einfach über Infoklick verkaufen... es muss klar stehen -"Jetzt Kaufen"... Alles andere ist Täuschung...

Nicht verunsichern lassen...!! Die wollen Dir Angst einjagen.

Evtl. musst Du einen Anwalt aufsuchen...

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Du hast keinen ersten Wohnsitz auf Dauer in der Schweiz oder? Arbeiten darfst wohl auch nicht oder?

Die Steuerpflicht besteht also grundsätzlich... kommt also darauf an, was Du real an Einkommen haben wirst im GESAMTEN JAHR... und doppelte Haushaltsführung etc. abziehen... am besten Steuerberater fragen...

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das dürfte ein sittliches Problem geben... wenn ich mich richtig erinnere, geht es bei Onlyfans um Lifesex per Webcam etc. gegen Gebühr? Ich würde es mit einem Gewerbe versuchen, das unterschiedliche Dienstleistungen(Onlineberatung usw.) anbietet ohne Onlyfans zu erwähnen...

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Das musst Du mit dem Arbeitgeber abklären... er hätte Dich darauf hinweisen müssen, dass Du hier 2,5 Std. zu wenig hast... also Vertrag auf 37,5 reduzieren... oder andere Stelle von AG anfordern, weil Du ja kein Minus machen willst...

Die Kundenfirma hat damit nichts zu tun.

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