• bei einem Volljährigen dürfte das nicht erlaubt sein...das verletzt seine Persönlichkeitsrechte...
  • bei einem 14 Jährigen ist das mehr als grenzwertig...

Frage sie, warum ...

Du kannst anonym einen Termin beim Jugendamt machen und Dich informieren... keiner darf machen was er will...!!

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mit "zwingen" ist es immer schwierig... Du arbeitest Vollzeit und hast Deinen Job nicht verloren...

Das dürfte eine Ermessensentscheidung sein... Kommt auf den Job an, den Du machst und ob es nicht bessere Jobs für Deine Qualifikation gibt... wobei es wahrscheinlich in Coronazeiten schwierig wird, so einen Job zu bekommen...

Vieles ist beim Amt Auslegungssache...Die versuchen auch gerne mit "Drohungen" Angst zu schüren...

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Anzeige... und Widerruf... per Einschreiben und Rückschein...

Du kannst kein Auto einfach über Infoklick verkaufen... es muss klar stehen -"Jetzt Kaufen"... Alles andere ist Täuschung...

Nicht verunsichern lassen...!! Die wollen Dir Angst einjagen.

Evtl. musst Du einen Anwalt aufsuchen...

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Brutto oder Netto?

keine normale Ausbildung bietet das für Berufsanfänger...

Studium...

Oder eine verkaufsorientierte Ausbildung für das kaufmännische Grundwissen - Versicherung Richtung Vertrieb oder Bank etc...Immobilien sind auch sehr lukrativ im Vertrieb... Immobilienkaufmann und dann in den Vertrieb gehen...

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Gar nicht... Gemeinsame Veranlagung... am Ende des Jahres wird abgerechnet...

Elternantragsbescheid ansehen, was erlaubt ist an Zuverdienst...

Wohl am Besten auf Mann...

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Nachmelden... so lange das Verfahren noch besteht...

Das Gericht/ Anwalt prüft nicht, wer die Forderungen an sich anmeldet... sie prüfen nur die Höhe der Sache nach...

Warum jemand so etwas nicht anmeldet verstehe ich nicht...

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Du hast keinen ersten Wohnsitz auf Dauer in der Schweiz oder? Arbeiten darfst wohl auch nicht oder?

Die Steuerpflicht besteht also grundsätzlich... kommt also darauf an, was Du real an Einkommen haben wirst im GESAMTEN JAHR... und doppelte Haushaltsführung etc. abziehen... am besten Steuerberater fragen...

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Guter Versuch... nach 15 Jahren...

Brief auf Hinweis Verjährung schicken... und vergessen:-)

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Ausländeramt fragen... den Ärger wirst Du nicht mehr verhindern können... weil illegale Einreise... seit ihr offiziell verheiratet?

Das wird kompliziert, weil Du auch nur mit Aufenthaltserlaubnis hier bist... Um das Amt wirst Du nicht rumkommen, weil schon das Standesamt wissen will, wie die Situation aussieht...

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das dürfte ein sittliches Problem geben... wenn ich mich richtig erinnere, geht es bei Onlyfans um Lifesex per Webcam etc. gegen Gebühr? Ich würde es mit einem Gewerbe versuchen, das unterschiedliche Dienstleistungen(Onlineberatung usw.) anbietet ohne Onlyfans zu erwähnen...

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schau doch einfach mal, was DICH wirklich interessiert... was sind Hobbies/ Interessen... welcher Beruf könnte Dich interessieren?

Dann findet sich eine Stelle sehr schnell...weil Du sehr überzeugend rüberkommst

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Es handelt sich um allgemeine Vorschriften... da interessiert es nicht, ob es Euch egal ist. Wenn die Hütte brennt und es Verletzte etc. gibt, gibt es genug Kläger... die Versicherung, die Angehörigen... usw.

Was da gibt, musst Du vor Ort klären... Wer es nicht tut, macht sich potentiell strafbar...weil es kein Privathaus ist...

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Die stehen irgendwo in der Verwaltungsordnung...

Auf dem Knöllchen steht alles:-)

Du kannst erstmal Widerspruch einlegen. Dann müssen Sie es Dir beweisen, was an Schriftverkehr gelaufen ist.

200,-€ sind wahrscheinlich die Gebühren der letzten Stufe, weil Du die anderen Schreiben ignoriert hast...

Ein persönliches Gespräch kann vll. auch helfen... oder zur Not auch ein Fachanwalt...

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