Hallo,

Mir wurde eben mitgeteilt das ich alle 2 Wochen Samstags arbeiten muss als 16 jähriger azubi als Kaufmann im Einzelhandel. Die Öffnungszeiten sind von 09:00 - 13:00 Uhr, allerdings würde ich gerne wissen ob es nicht ins JArbSchG fällt da ich noch nicht volljährig bin.

Ich bedanke mich im voraus auf Ihre hilfreichen Antworten