Hallo!

Wir haben einen Baukreditvertrag über 10 Jahre mit fixer Monatssumme abgeschlossen.

Vertraglich sind Sondertilgungen von 10% der Kreditsumme vereinbart. Wir haben von dieser Option mehrfach Gebrauch gemacht, so dass wir nach Ablauf der 10 Jahre 2013 lediglich eine Restschuld von 8000 Euro hätten.

Da wir die aktuell die Möglichkeiten haben, erneut eine höhere Sondertilgung vorzunehmen, würde dies natürlich dazu führen, dass wird den Kreditbetrag vor Ablauf der vereinbarten 10 Jahre abgezahlt hätten.

Besteht in einem solchen Fall grundsätzlich ein Anspruch der Bank auf Entschädigung wg. der kürzeren Laufzeit oder können wir durch die Sondertilgungen ohne jegliche Nachteile den Kredit vorzeit abzahlen?