Hallo wfwbinder,
bitte entschuldigen Sie zunächst die späte Replik.
Für Ihre Antwort herzlichen Dank, zwischenzeitlich haben wir die Unterlagen vom Teilhaber erhalten und nach der Durchsicht stehen wir wohl doch vor einem weiteren Problem, vielleicht wissen Sie da auch Antwort?
Es liegen auch für das Jahr 2017 Zahlungen vor, die der Teilhaber getätigt, aber nie vorgelegt hatte. Entsprechend sind sie in der bereits abgeschlossenen Buchhaltung nicht erfasst.
Der Teilhaber stellt sich vor, seinen Gewinn aus der Auflösung dadurch sehr wohl zu reduzieren, indem er seine Aufwenungen (2017 bis 2023, jeweils bisher nicht vorgelegt gewesen) hiervon abziehen kann, also diese als seine Forderung aufgenommen würden.
Ist das möglich, und wenn ja, müssen die bereits abgeschlossenen Jahre neu verbucht werden, oder kann der Teilhaber auch diese Zahlungen in seiner Aufstellung mit hinein geben, die wir dann im Sperrjahr erst verbuchen würden.
Vorab herzlichen Dank für Ihre Mühen