Nießbrauchobjekte sind aus Bankensicht nicht beleihbar.
Nicht mal mit Rangrücktritt funktioniert eine Darlehensaufnahme. Da spielen die Banken in der Regel nicht mit.
Hier stellt sich für mich aber die Frage woher die Restlebenserwartung nur mit 21 Jahren angegeben wird?
Woher kommt dies? Quelle?
Aber korrekt es fehlen weitere Detailangaben wie man den Nießbrauch abschließend bewertet.
Antwort
Tilgungssatz kann nicht geändert werden.
Antwort
Bevor eine Bank pleite geht, werden Forderungen gesammelt verkauft. Und wenn die Bank braucht sind auch gute Kunden mit dabei. Der Verkaufspreis kann durchaus 40-60% des Urpsrungsdarlehens sein. Im Grundbuch wird dann der Rechtsnachfolger eingetragen. Dieser hat dann die Forderung Ihnen gegenüber.
Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen gibt es durchaus große Banken die auch eine Vollfinanzierung ( Finanzierung aller Kosten ) anbieten, ohne Verbraucherkredit. Finanziert wird mit KfW Wohneigentum max EUR 50.000,00. Der Rest dann als normales Bankdarlehen.
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