Bevor eine Bank pleite geht, werden Forderungen gesammelt verkauft. Und wenn die Bank braucht sind auch gute Kunden mit dabei. Der Verkaufspreis kann durchaus 40-60% des Urpsrungsdarlehens sein. Im Grundbuch wird dann der Rechtsnachfolger eingetragen. Dieser hat dann die Forderung Ihnen gegenüber.

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