Guten Abend ins Forum, ein MA wechselt zu Mitte Oktober den Arbeitgeber, er hat beim alten und neuen AG Anspruch auf VWL AG-Anteil...

Muss der alte Arbeitgeber bei dem der MA vom 01.-15.10.12 beschäftigt ist den vollen AG Anteil VWL für Oktober zahlen oder muss der neue AG bei dem der MA dann vom 16.-31.10.12 beschäftigt ist dies erledigen oder müssen evtl. beide AG einen nach Beschäftigungszeit im Oktober anteilmässigen VWL AG Anteil abrechnen?

Vielleicht hat jemand Erfahrung und kann mir diesbezüglich einen Hinweis geben?

Vielen Dank von Barbara