Hallo Zusammen,

ich hatte vor ein paar Tagen auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall mit meinem Fahrrad(E-Bike). Das hat dadurch einen erheblichen Schaden erlitten. Das Fahrrad ist zwar in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert aber eben nicht im Falle eines Unfalls.

Nach etwas Recherche habe ich nun herausgefunden, dass ich die Reparatur eventuell Steuerlich geltend machen kann. Ist das richtig ?

Aber hier tut sich dann bei mir die nächste Frage auf. Das Fahrrad hat einen Neupreis von 4300€. Ich schätze mal die Reparaturkosten werden sich auf ca 2000-2500€ belaufen. Sofern der Motor in Ordnung ist. Falls dieser auch defekt ist rechne ich mit einem Totalschaden!

Was passiert dann, wenn eine Reparatur nicht möglich oder unwirtschaftlich im Verhältnis zu einer Neuanschaffung wäre. Kann ich das dann trotzdem irgendwie in meiner Steuererklärung geltend machen ?

Viele Grüße und Danke im vorraus.