Meine Mutter, Eigentümerin eines 1957 erbauten 3-Familienhauses will mir die Wohnung im 1. OG überschreiben, damit nach Sanierung meine Tochter, ihre Enkelin, einziehen kann und ich "Vermieter" werde. Der Notar verlangt ein Verkehrswertgutachten. Dies ist mit weiteren Kosten verbunden. Sind wir verpflichtet, ein solches zu erstellen, oder gibt es offizielle Listen/Vergleichswerte, die zu Rate gezogen werden können?