Antwort
Lieben Dank für die Antwort, Ausschlagung wurde schon fristgerecht gemacht, aber anscheinend darf Jeder falsche Angaben beim Nachlaßgericht über sein Vermögen machen, da diese Woche vom Nachlaßgericht ein Schreiben kam, dass dem nicht stattgegeben wird, obwohl offensichtlich ist, dass meiner Meinung nach ein Betrug vorliegt!