Hallo

In der Wohnung lebe ich mittlerweile seit 2 Jahren. Nun habe ich plötzlich ein Schreiben von den Vermietern bekommen, das man in diesen Wohnungen eigentlich einen Wohnberechtigungsschein braucht. Ich persönlich hatte nie davon gehört und KEINER hat mir am Anfang gesagt das dies benötigt wird. also nicht die Vermieter.

Muss man denn wirklich nach dieser Zeit immer noch den Schein beantragen? Immerhin liegt es ja im versäumniss der Vermieter.

Beim Liegenschaftsamt wurde mir auch gesagt ich müsse meine letzten (12) Gehaltsabrechnungen vorlegen. ich dachte das wären im höchsten Fall 3