Für manch ehrenamtliche Tätigkeit gibts eine Aufwandsentschädigung z. B. bei der Feuerwehr oder bei den Übungsleitern. Manche Kommunen führen auch so einen Freiwilligenpaß für ehrenamtlich Tätige ein, die haben dann Vorteile beim Besuch von Veranstaltungen oder zahlen weniger Eintritt bei städtischen Einrichtungen - der größte Vorteil ist wohl ideell, weil man anderen hilft und gute Taten der Seele gut tun :-)
Also ich bin da kein Profi, kenne es aber von Kollegen, wer den Aufhebungsvertrag unterschreibt, kann beim Arbeitsamt Ärger bekommen, weil er der Kündigung zugestimmt hat, kann evtl. eine Kürzung kriegen. Im Lebenslauf mag es besser aussehen als eine Kündigung.
Der Zuschuß kommt doch von der Rentenversicherung, weil die privat versicherten Rentner nicht in der AOK sind, würde sagen, die gehören nicht zum Rentenbetrag dazu.
Na ja, ich denke, wenn die Leute vor lauter Angst um ihr Geld Gold kaufen, dann wird der Goldpreis steigen - und wenn die befürchtete Inflation doch nicht kommt, dann wird der Goldpreis wieder fallen. Das kommt mir alles sehr spekulativ vor, bin grade froh, daß ich kaum Geld habe.
Hallo Sonne1969, habe für Dich gegoogelt und rausgefunden: Der Rentenausgleich schlägt beim Streitwert mit EUR 1000 oder EUR 2000 zu Buche, je nachdem, ob nur gesetzliche oder auch noch andere Renten auszugleichen sind. Ich hoffe, daß ich Dir helfen konnte. Die Quelle ist: http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/der_streitwert_der_scheidung-59.html
Oh weh, da bist Du ja in einer sehr unglücklichen Lage gelandet. Hast Du das Blockmodell oder Teilzeitmodell gewählt? Beim Teilzeitmodell hättest Du wenigstens bisher noch keine Arbeitsstunden verschenkt. Wenn der Arbeitgeber im Altersteilzeitvertrag keine Sicherung verankert hat, dann sieht es meiner Meinung nach schlecht aus, da bleibt wohl nur der Gang zum Arbeitsamt und Arbeitslosengeld I beantragen. Einem Bekannten von mir ist es leider ähnlich ergangen, da half nur der Gang zum Arbeitsamt.
Ich würde das so verstehen, daß man neben der Berufsunfähigkeitsversicherung noch weitere Sparrücklagen für ein evtl. Berufsuntauglichkeit bilden sollte. Ist ja auch verständlich, ich glaube, daß viele Leute keine Arbeit mehr finden (oder nur sehr schwer oder nur schlecht bezahlte Jobs), wenn sie ihren gelernten Beruf nicht mehr ausüben können, da tun finanzielle Rücklagen schon gut.
So weit ich weiß wird bei AlgII immer ein Bewilligungszeitraum von 6 Monaten gemacht. Denn es kann sich ja so viel ändern (Einkommen, neuer Partner, Arbeit usw.), da bewilligt man diese Sozialleistung lieber nicht so lange.
Bin jetzt kein AlgII-Spezialist, aber es ist doch, so, daß man im AlgII unbedingt nach Arbeit suchen und die dann auch annehmen muß, damit man aus Hartz IV rauskommt. Und wenn man einen Job hat, werden davon ja Rentenbeiträge bezahlt und es gibt auch oft die Möglichkeit der Betriebsrente beizutreten und riestern geht ja auch noch.