Moin, Moin

meine Tochter hatte neben der Schule einen Minijob, der nach den ersten 3 Monaten mit einem Durchschnittswert (die Arbeitsstunden variierten) von der Wohngeldstelle festgelegt wurde.

Nun, nach Ablauf des Bewilligungszeitraums, wurden die Abrechnungen für das gesamte (Bewilligungs-)Jahr angefordert.

Vor allem weil meine Tochter in den letzten beiden Monaten weniger Stunden gearbeitet hat, fällt der Durchschnittsverdienst übers Jahr nun geringer aus, wodurch sich ein Unterschied von 14,-€ pro Monat beim Wohngeld ergibt, die ich rückwirkend weniger bekommen habe.

Muss mir die Differenz von 168,-€ nachgezahlt werden?

Ich danke im Voraus für Ihre/Eure Hilfe

Ariane