Erstmal vielen Dank für die Antworten. :)

Aufgrund des §27 WoGG gehe ich auch zunächst davon aus, dass ich keine Nachzahlung erhalten werde.

Erschwerend kommt bei mir hinzu, dass die 2 Damen, die als einzige diese Abteilung betreuen, sich nicht als Bürgerhilfe verstehen, um es mal vorsichtig auszudrücken.

Von mir aus hätte ich auch keinen Antrag auf Nachzahlung gestellt, allerdings ist es eben so, dass diese Abrechnungen explizit angefordert wurden.Dies im Zusammenhang mit meinem neuen Antrag für das nächste Bewilligungs-Jahr, nachdem ich alle Anträge und erforderlichen Anlagen eingereicht hatte.Ich erhielt also ein Schreiben mit der Aufforderung "zur Vorlage fehlender Unterlagen", weil mein neuer Antrag sonst nicht bearbeitet werden könne.Darin wurde ich u.a. aufgefordert, die Abrechnungen einzureichen; ohne weitere Begründung.

Der vorhergehende Bescheid war nicht (ausdrücklich) unter Vorbehalt erstellt, sondern nach Neuberechnung nach den ersten 3 Monaten bis zum Ende des Bewilligungs-Jahres ergangen.

Ich bin mir einfach sehr sicher, dass ich zur Nachzahlung aufgefordert werden würde, bzw. angerechnet würde, wenn der Fall anders herum liegen würde.Denn darin, das zu prüfen liegt sicher der Grund für die Anforderung, verbunden mit der Ankündigung der Ablehnung, falls ich dem nicht nachkomme.

Für mich ist halt entscheidend, ob die Wohngeldstelle nun den Fall der eigenen Nachzahlung 'unter den Tisch fallen lassen' kann, trotz ihrer eigenen Initiative.

Vermutlich ist es so aber Gewissheit zu haben, erst Recht wenn ich doch etwas bekäme, wäre schon gut.

Ich konnte nur dazu absolut nichts bei meinen Suchen im Netz finden und es hätte ja sein können, dass hier jemand, der an entscheidender, evtl .beruflicher Stelle sitzt, mitliest. :)

Lieben Gruß

Ariane

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