EÜR zählt das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum
Wenn ich im Februar eine Rechnung ausstelle für eine Leistung im März, wird das Einkommen für den Februar verbucht oder den März? Zählt also das Rechnungsdatum oder das Lieferdatum?
Sorry, für die warscheinlich dumme Frage. Aber ich möchte alles richtig machen!
Vielen Dank schonmal im Voraus.
eÜr,
rechnung,
Einnahme