Es handelt sich um eine GmbH mit weniger als 5 Mitarbeitern. Die GmbH richtet eine zweitägige Veranstaltung aus, für die sie die Eintrittsgelder der Besucher einnimmt. Da die fünf eigenen Mitarbeiter zu wenige für die Fest-Vorbereitungen sind, kommen noch weitere freiwillige Helfer, die nicht in der Firma angestellt sind. Die Helfer verzichten schriftlich auf ein Arbeitsentgelt und dürfen das Fest stattdessen eintrittsfrei besuchen.

Hier stellt sich nun die Frage, ob hier noch Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge anfallen können oder ob man die Helfer überhaupt nur gegen den Eintritt arbeiten lassen kann?