Hi,

ich bin seit 1 Woche krankgeschrieben aus seelischen Gründen und habe jetzt eine Kündigung zum 15.5. aus wirtschaftlichen Gründen bekomme. Habe mich gestern Arbeitssuchend gemeldet. Habe nicht gesagt dass ich derzeit krankgeschrieben bin. Bin ja noch bis 15.5. über den Arbeitgeber versichert. Werde voraussichtlich noch bis Ende April krankgeschrieben sein. Will und kann auf keinen Fall zurück in die Firma. Danach 10 Tage Resturlaub bis zur Kündigungsfrist. Muss das Arbeitsamt wissen dass ich krankgeschrieben bin? Mein Arbeitgeber und Krankenkasse hat ja die Krankmeldung. Und das Arbeitsamt ist ja im Prinzip erst ab 16.05. Zuständig. Oder?

Liebe Grüße

Anne