Antwort
Wenn Sie Anspruch auf ALG I haben, dann bezahlt das Arbeitsamt die Beiträge zur Krankenkasse, Sollte aber weder für ALG I noch für ALG II Anspruch bestehen da das Gehalt in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist, so müssten sie sich freiwillig gesetzlich versichern und dann auch selbst bezahlen, bzw. ohne Einkommen dann Ihr Freund.
Liebe Grüße Anna