Der Vermieter möchte einen Sichtschutz zum nahestehenden Haus und hat eine Hecke aus Kirschlorbeer gepflanzt. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter (also ich) " nach gärtnerischen Grundsätzen den Garten zu pflegen und zu unterhalten" habe. Was darunter zu verstehen ist, weiß ich. Das war Anlass genug mir mitzuteilen, dass ich auch für die Bewässerung zuständig bin. Dazu muss ich sagen, es gibt keinen Wasseranschluss für den Garten (eigentlich ist es nur ein Grünstreifen) und ich weigere mich mein Trinkwasser dafür zu nehmen!!!!
Es gibt noch eine Anlage zum Mietvertrag, die die Betriebskosten enthalten. Unter anderem auch die Kosten der Gartenpflege. Es sind aber mit mir keine weiteren Kosten vereinbart worden, (es fehlt eine Aufzählung oder ähnliches) wer hat denn nun Recht von uns beiden? Dort steht nur Kosten gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen bei den Betriebskosten. Mietrecht ist wirklich nicht so einfach. Danke für eine Antwort. Anna