Umschulung = Arbeit ?
Du kannst die Kilometerpauschale ansetzen, mußt aber den Betrag, den du dafür bereits erhalten hast, angeben.
Umschulung = Arbeit ?
Du kannst die Kilometerpauschale ansetzen, mußt aber den Betrag, den du dafür bereits erhalten hast, angeben.
Die Auszahlung ist steuerfrei.
An deinen gekauften Anteil vor 20 Jahren ändert sich nichts, das gehört dir.
Gibt es nun ein Testament von deiner Mutter ?
Wenn nein, kannst du von dieser Hälfte 1/6 erben.
Mit dem Kaufen von deinen Geschwistern wird es schwierig. Die Miterben können aber müssen es nicht an dich verkaufen. Ein Vorkaufsrecht hast du nicht.
Die Lage scheint ziemlich zerfahren zu sein. Eventuell bietet sich da die Teilungsversteigerung an. Da kann jeder bieten auch die Erben.
Du würdest in diesem Fall kein Steuergeld zurückbekommen, sondern mehr Steuern zahlen, weil du mehr verdienst. Aber netto hast du trotzdem mehr.
Wenn du aber stattdessen einen echten Minijob machst, zahlst du keine Steuern dafür, da dann eventuell der Arbeitgeber diese übernimmt.
Ich nehme an, der Wert der Wohnrechte ist von den 300 T schon abgezogen.
Variante 2 ist die einzig sinvolle.
Dann wäre es eine gemischte Schenkung.
Grunderwerbsteuer und weitere Kosten fallen nicht an.