Umschulung = Arbeit ?

Du kannst die Kilometerpauschale ansetzen, mußt aber den Betrag, den du dafür bereits erhalten hast, angeben.

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Die Auszahlung ist steuerfrei.

  • Du mußt auf die ausgezahlte Summe Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen.
  • Die Krankenkasse wird von der Allianz darüber informiert.
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Ich nehme an, der Wert der Wohnrechte ist von den 300 T schon abgezogen.

Variante 2 ist die einzig sinvolle.

Dann wäre es eine gemischte Schenkung.

Grunderwerbsteuer und weitere Kosten fallen nicht an.

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