Umschulung = Arbeit ?
Du kannst die Kilometerpauschale ansetzen, mußt aber den Betrag, den du dafür bereits erhalten hast, angeben.
Umschulung = Arbeit ?
Du kannst die Kilometerpauschale ansetzen, mußt aber den Betrag, den du dafür bereits erhalten hast, angeben.
Die Auszahlung ist steuerfrei.
Ich nehme an, der Wert der Wohnrechte ist von den 300 T schon abgezogen.
Variante 2 ist die einzig sinvolle.
Dann wäre es eine gemischte Schenkung.
Grunderwerbsteuer und weitere Kosten fallen nicht an.