Ich bin Verkäufer-Azubi im (noch) erstem Lehrjahr und streite mich seit Mai 2020 mit meinem Betrieb rum, das er mir das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen hat.

Ich habe zuerst die Ausbildungsvertretung meines Betiebes angerufen und mich mit ihnen auseinander gesetzt. Da ich seit Februar eine eigene Wohnung hab, und die Miete usw. am 1. jeden Monats abgeht, ist es für mich nicht mehr vereinbar, das mir mein Betrieb das Geld spätestens am 5. des Folgemonats zahlt. Ich habe der Person, mit der ich telefoniert hab, auch gesagt, das der Zahltag eigentlich im Paragraph 18 BBiG und im Ausbildungsvertrag geklärt ist. Dennoch verwies er mich auf eine Betriebsvereinbarung, wo steht, das alle Gehälter einheitlich gezahlt werden (also orientiert man sich da auf die Verträge der normalen Arbeiter).

Nun ist meine Frage: Ist das erlaubt?