Folgende Situation: Freiberufler (EÜR) fährt für eine Woche mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Leasingfahrzeug von seiner Wohnung in Berlin (gleichzeitig Betriebsstätte) A ins schöne Berliner Umland U und besucht seine Familie. In diesem Zeitraum muss er mehrmals zurück nach Berlin auf Kundenbesuche K. Wie werden die einzelnen Fahrten im Fahrtenbuch klassifiziert und dementsprechend bei der Steuer geltend gemacht?

Erstfahrt A -> U -- privat, eigentlich klar

Kundenbesuch U -> K -- geschäftlich, oder?

"Heimfahrt" K -> U -- auch geschäftlich?

Rückfahrt Berlin über Kunden K U -> K -> A -- geschäftlich?


Gibt es hierzu eine Rechtssprechung oder zumindest einen Begriff unter dem das läuft? Eine klassische Dreiecksfahrt ist das ja nicht.


Vielen Dank!