Natürlich hast Du weniger absetzbare Schuldzinsen, bei der Prolongation mit den niedrigen Zinsen derzeit, also kannst Du weniger absetzen. Ich hatte eben das gleiche "Problem" und habe den Kapitaldienst einfach gleich gelassen und tilge nun das was ich vorher als Zins gezahlt habe. Ich gehe nach der Laufzeit in Rente und bin dann schuldenfrei. Dafür habe ich jetzt weniger Steuerersparnis und darf dann die Mieteinnahmen in der Rente nochmal versteuern...… Aber besser als nichts haben
Ich bin der Meinung, dass ein Staat, der die Renten so arglistig senkt und auf SELBSTVORSORGE den Fokus legt, wenigsten die Mieteinnahme von 1 schwerverdiente Mietwohnung STEUERFREI als Ausgleich für die große Lücke gesetzlich festgeschrieben werden.
Eine Betroffene